11.09.2018

Neuigkeiten aus dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI

Qualität ist selbstverständlich bei NH-Sicherungseinsätzen für den Transformatorenschutz ein wichtiges Thema. Gerne informieren wir Sie daher dazu über Neuigkeiten aus dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI.

Pflichten der Niederspannungsverteilnetzbetreiber

Die Zunahme der dezentralen Einspeisungen und der Ausbau der Verteilnetze erfordern kontinuierliche Anpassungen bzw. Überprüfungen bestehender Anlagen. Verteilnetze müssen so dimensioniert sein, dass sie die potenziell möglichen Erd- und Kurzschlussströme aushalten.
 

Schutz auf der Niederspannungsseite

Der Kurzschlussstrom und der Erdschlussstrom können auf der Niederspannungsseite nur beherrscht werden, wenn die Zuleitungen zur Schaltgerätekombination über einen Leistungsschalter oder eine spezielle Niederspannungs- Hochleistungssicherung (gTr NH-Sicherung: g = Ganzbereichsschutz, Tr = Transformatorschutz) geführt werden. Damit können die Abschaltzeiten und damit die Kurzschlussleistungen reduziert werden. Eine Sicherung auf der Primärseite des Transformators alleine bietet keinen vollständigen Schutz nach Starkstromverordnung, denn wenn sie nicht auslöst, können ganze Niederspannungsverteilungen zerstört werden. Messereinsätze sind reine Trenner und bieten keinen Schutz bei Kurzschluss und sind deshalb nicht zugelassen.

> Bulletin 11/2017 des Eidgenössisches Starkstrominspektorat: "Erd- und Kurzschlussfestigkeit"

> NH-Sicherungseinsätze Betriebsklasse gTr für den Transformatorenschutz


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